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Private Krankenversicherung
Ärztliche Gebührenordnung GOÄ
PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:
Ärztliche Gebührenordnung GOÄ
Die „Gebührenordnung für Ärzte“ ist Abrechnungsgrundlage für die Leistungen der Ärzte bei der Behandlung von Patienten, die ihre Arztrechnungen selbst bezahlen (Privatpatienten). Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 GOÄ).
Die Höhe der Gebühren bemißt sich an Punktzahlen und Punktgebühren sowie der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Umständen bei der Ausführung der Leistung. Entscheidend für das angemessene Honorar sind damit im wesentlichen die individuellen Umstände unter Berücksichtigung der in der GOÄ aufgeführten Bemessungskriterien.
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