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Private Krankenversicherung Kündigung vom VersicherungsnehmerPKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:Kündigung durch den VersicherungsnehmerDie Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Wir unterscheiden zwischen Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Eine Kündigung kann rechtswirksam nur vom Versicherungsnehmer oder von einem Bevollmächtigten bei gleichzeitiger Vorlage der Vollmacht des Versicherungsnehmers ausgesprochen werden. Näheres s. Stichworte "Kündigung wegen Versicherungspflicht, Kündigung wegen Beitragsanpassung, Kündigung wegen Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung durch den Versicherer."
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