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Private Krankenversicherung Mitversicherung von NeugeborenenPKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:Mitversicherung von NeugeborenenNeugeborene können in der Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung ab Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikoprüfung mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist:
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist für die Mitversicherung ein normaler Antrag erforderlich. Das heißt: Es wird eine Risikoprüfung vorgenommen und es sind Wartezeiten einzuhalten. Für Neugeborene, die per Anmeldung ab Geburt mitversichert werden, sind die monatlichen Beitragssätze erst von dem auf die Geburt folgenden Monat an zu zahlen.
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